AGB

Stand: 01.2026 – Version: 1
Verkäufer: ROBOTe Industrial GmbH

Am Neubruch 12
82284 Grafrath
Käufer: Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, nachfolgend „Käufer“

 § 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen („ALB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Sie gelten nur, sofern der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Diese ALB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

  3. Diese ALB gelten für Verträge über
    a) den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (insbesondere Robotik-Anlagen, Komponenten, „ROBOTe Cube“) („Ware“) sowie
    b) damit zusammenhängende Montage-/Integrations-/Inbetriebnahmeleistungen („Leistungen“), soweit diese im Angebot/Auftrag vereinbart sind, sowie
    c) die Überlassung von Software (insbesondere Offline-Software/Bedien- und Programmiersoftware) als Bestandteil der Ware/Leistung („Software“).
    Gesetzliche Vorschriften (Kauf-/Werkvertragsrecht) gelten ergänzend, soweit diese ALB nichts Abweichendes regeln.

  4. Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Projektplan, Abnahmekriterien, Auftragsbestätigung) haben Vorrang vor diesen ALB.

  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt) sind in Textform abzugeben (z. B. E-Mail).


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Mit der Bestellung gibt der Käufer ein Vertragsangebot ab. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, können wir dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.

  3. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung (Textform genügt) oder durch Auslieferung/Leistungsbeginn.

  4. An Abbildungen, Zeichnungen, Konzepten, Kalkulationen, Software-Unterlagen und sonstigen Dokumenten behalten wir uns Eigentums- und Schutzrechte vor; Weitergabe an Dritte nur mit unserer Zustimmung.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot/Auftrag vereinbarten Preise, ansonsten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise ab Lager/ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Verpackung/Transport werden gesondert berechnet, soweit nicht anders vereinbart.

  2. Im Versendungskauf trägt der Käufer Transportkosten ab Lager sowie die Kosten einer ggf. gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die tatsächlich entstandenen Transportkosten berechnen, gilt eine Transportkostenpauschale von [●] EUR.

  3. Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  4. Wir sind berechtigt, auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, Lieferungen/Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse zu erbringen; wir erklären einen entsprechenden Vorbehalt spätestens mit der Auftragsbestätigung.

  5. Gerät der Käufer in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Rechte; die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.


§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Liefer-/Leistungsfristen werden individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Fehlt eine Angabe, beträgt die Lieferfrist ca. [●] Wochen ab Vertragsschluss.

  2. Können wir Fristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Lieferkettenstörungen), nicht einhalten, informieren wir unverzüglich und teilen eine neue voraussichtliche Frist mit.

  3. Lieferverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften; grundsätzlich setzt er eine Mahnung voraus.


§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Erfüllungsort für Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist unser Lager/Werk, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Mit Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung über. Im Versendungskauf geht die Gefahr bereits mit Auslieferung an den Frachtführer über.

  3. Abnahme (bei vereinbarter Montage/Integration/Inbetriebnahme): Sofern vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Die Abnahme erfolgt nach Durchführung der vereinbarten Funktions-/Prozessprüfung anhand der vereinbarten Abnahmekriterien und wird in einem Protokoll dokumentiert.

  4. Mitwirkungspflichten: Der Käufer stellt rechtzeitig alle Voraussetzungen für die Leistungserbringung sicher (insb. Zugang, Stellfläche, Energie/Netzwerk, Sicherheitsunterweisung, Ansprechpartner, Produktionsfenster/Stillstände, benötigte Teile/Daten). Verzögerungen/Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung trägt der Käufer.

  5. Annahmeverzug: Gerät der Käufer in Annahme-/Mitwirkungsverzug, dürfen wir Ersatz der hierdurch entstehenden Kosten verlangen (z. B. Lager-/Stillstandskosten, vergebliche Anfahrt, Wartezeiten). Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

  2. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern; Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsendbetrags an uns ab.

  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.


§ 8 Mängelansprüche des Käufers (Ware und Leistungen)

  1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

  2. Untersuchungs- und Rügepflicht: Soweit § 377 HGB anwendbar ist, hat der Käufer die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

  3. Unsere Gewährleistung setzt voraus, dass der Käufer seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachkommt; der Käufer kann einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil zurückbehalten.

  4. Die Wahl der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) steht uns zu, soweit gesetzlich zulässig.

  5. Der Käufer hat uns die zur Prüfung/Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen.

  6. Für Montage/Integration gilt: Mängel sind im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung, sofern die Funktionsfähigkeit im Wesentlichen gegeben ist.

  7. Rücktritt/Minderung bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften; bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.


§ 9 Verjährung

  1. Abweichend von der gesetzlichen Regelverjährung verjähren Mängelansprüche des Käufers grundsätzlich in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware bzw. – soweit eine Abnahme vereinbart ist – ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

  2. Unberührt bleiben zwingende längere Fristen (z. B. bei Arglist, bei Schäden aus Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, Produkthaftung).


§ 10 Sonstige Haftung

  1. Wir haften bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen ALB nichts anderes ergibt.

  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
    a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie
    b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

  4. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn ausdrücklich als solche bezeichnet.


§ 11 Software (Offline-Software) – Nutzungsrechte und Schutz

  1. Soweit Software Bestandteil der Ware/Leistung ist, erhält der Käufer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen.

  2. Eine Überlassung an Dritte, Unterlizenzierung, Bearbeitung/Reverse Engineering ist nur im gesetzlich zwingend erlaubten Umfang zulässig.

  3. Quellcode wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

  4. Soweit Drittsoftware/Open-Source-Komponenten enthalten sind, gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen; wir stellen Hinweise/Listen im Rahmen der Dokumentation bereit, soweit vorhanden.


§ 12 Wartung, Updates, Remote-Support (nur bei gesondertem Vertrag)

  1. Wartung/Updates/Remote-Support sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind (z. B. Wartungsvertrag/SLA).

  2. Art, Umfang, Reaktionszeiten, Vergütung sowie Remote-Zugangswege ergeben sich aus dem gesonderten Vertrag.

  3. Remote-Support setzt die Mitwirkung des Käufers voraus (Zugang, Logs, reproduzierbare Fehlerbeschreibung). Verzögerungen/Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung trägt der Käufer.


§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (Industrie- und Handelskammer)

  2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist [Sitz] ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. (Industrie- und Handelskammer)

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